Themen

Mikroplastik

Autor: Christian Schreyer, Geschäftsführer Dachverband der Steirischen Abfallwirtschaftsverbände, 25.09.2023

Kommission erlässt Verbot für Mikroplastik in Kosmetik & Co.

Die EU-Kommission hat ein Verbot für bewusst zugesetztes Mikroplastik wie etwa Granulat auf Kunstrasen und losen Glitter in Kosmetikprodukten erlassen. Das Verbot soll für alle Produkte gelten, die Mikroplastik bei Gebrauch freisetzen, wie die Kommission heute mitteilte. Die neuen Vorschriften sollen verhindern, dass bis zu einer halben Million Tonnen Mikroplastik in der Umwelt landen.

Das Verbot betrifft Plastikpartikel, die kleiner als fünf Millimeter, nicht löslich und schwer abbaubar sind. Auch Waschmittel, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Spielzeug und Arzneiprodukte dürfen künftig kein Mikroplastik mehr enthalten. Ausgenommen sind Produkte, die an Industriestandorten verwendet werden.

Mit den neuen Regeln werde ein ernstes Problem für die Umwelt und die Gesundheit der Menschen angegangen, erklärte EU-Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hatte ein solches Verbot empfohlen, weil Mikroplastik aus bestimmten Produkten unkontrolliert in die Umwelt gelange. EU-Staaten und Parlament haben bereits zugestimmt.

Die Vorschriften sind am 15.10.2023 in Kraft getreten. Erste Produkte wie Kosmetika mit losem Glitter oder Mikroperlen dürfen seitdem mit sofortiger Wirkung nicht mehr verkauft werden. Für andere Produkte gilt eine Übergangszeit, in der die Unternehmen auf eine mikroplastikfreie Herstellung umstellen sollen.