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Küchenabfall Zerkleinerer

Autor: Cornelia Riegler, Ingenieurbüro Wellacher e.U., 03.05.2024

Der Einsatz von Küchenabfall Zerkleinerern ist in Österreich verboten. Die Einleitung von Abfällen in die Kanalisation ist gemäß Wasserrechtsgesetz (WRG) grundsätzlich verboten! Die Zerkleinerung von biogenen Abfällen und die anschließende Einleitung in die öffentliche Kanalisation stellt eine unzulässige Abfallentsorgung dar!

Küchenabfall Zerkleinerer sind gemäß Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) als Abfallbehandlungsanlage zu sehen. Der unbewilligte Einsatz von Küchenabfall Zerkleinerern wäre daher auch aus abfallrechtlicher Sicht als unzulässig zu werten und kann mit Verwaltungsstrafen geahndet werden.

Essensreste und Speiseöl gehören nicht in den Abfluss. Sie geben Ratten zusätzlich Nahrung und verkleben und verstopfen den Abfluss.

Weitere Informationen finden Sie im Küchenabfall Zerkleinerer Merkblatt.